Grundlagen der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die vom Staat gefördert wird. Damit eine Rentenversicherung gefördert wird, muss sie diversen Kriterien (siehe unten) entsprechen. Diese Kriterien sollen dafür sorgen, dass die Versicherten mit bestimmten Mindestanforderungen versichert sind. Ein Altersvorsorgevertrag muss folgende Kriterien erfüllen, damit er den Stempel „Riester-Rente“ und der Versicherte Anspruch auf die staatliche Förderung erhält.
Kriterien sind:- Die eingezahlten Beiträge werden im Alter garantiert ausgezahlt.
- Die Rente wird lebenslang ab Rentenbeginn ausgezahlt. Sonderregelungen für Einmalauszahlungen sind möglich. (Eine Einmalauszahlung in Höhe von bis zu 30% des zur Verfügung stehenden Kapitals ist möglich)
- Der Einzahler hat Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen.
- Die Auszahlung darf nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres erfolgen.
- Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden.
