Häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Generell lohnt sich die Riester-Rente für jeden, der privat vorsorgen möchte. Besonders lukrativ ist die Riester-Rente für Familien. Je mehr Sie in die Riester-Rente einzahlen, desto höher ist später Ihre lebenslange Rente. Die Rester-Rente lohnt sich deshalb besonders auch für Besserverdiener, die zusätzlich Steuern sparen wollen. Denn im Zuge eines Riester-Vertrages profitieren Arbeitnehmer sowohl durch staatliche Zulagen als auch durch attraktive Steuervorteile. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto besser.

Welche Voraussetzung muss ein Vertrag haben, um die staatliche Förderung zu erhalten?

Anlageformen, die im Alter eine lebenslange Auszahlung garantieren, werden staatlich im Rahmen der Riester-Rente gefördert. Die eingezahlten Beiträge müssen außerdem als Mindestleistung zugesichert werden. Eine Riester-Rente darf frühestens mit Ablauf des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.

Wer hat Anspruch auf die staatliche Förderung?


  • Rentenpflichtversicherten Arbeitnehmer
  • Rentenpflichtversicherte Landwirte
  • Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger
  • Kindererziehende (max. für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes)
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld und Altersübergangsgeld
  • Geringfügig Beschäftigte, bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit


  • Ausgeschlossen von der Förderung sind*:

    • Nicht versicherungspflichtige Selbstständige
    • Freiwillig Versicherte
    • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
    • Geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (z.B. in 400 – EURO – Jobs)
    • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
    • Nicht Erwerbstätige (Ausnahme: Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten)
    • Selbständige Handwerker, wenn für Sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sind, ausgenommen Bezirksschornsteinfeger
    *Ausnahme: Vertragsabschlüsse sind über den Ehe- oder Lebenspartner in Form eines so genannten Zulagenvertrages möglich.

    Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug?

    Die Riester-Rente kann steuerlich geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber spricht an dieser Stelle vom Sonderausgabenabzug. Die freiwilligen Beiträge können im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Die jeweils auf den Vertrag gezahlten Zulagen sind bereits in diesen Beiträgen enthalten. Der Sonderausgabenabzug wirkt sich je nach individuellem Einkommensteuersatz unterschiedlich aus.

    Wie erfolgt die Auszahlung der Riester Rente?

    Die Riester-Rente wird monatlich ausgezahlt. In Ausnahmefällen kann die Rente ab dem Rentenalter auch auf einmal ausgezahlt werden, zum Beispiel dann, wenn ein zu geringes Vorsorgevermögen angespart wurde und monatliche Auszahlungen zu gering wären.

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