Altersvorsorge in Deutschland
Die gesetzliche Rente stellt für den Großteil der Rentner in Deutschland die Basis der Altersvorsorge dar. Doch das System bröckelt. Dafür sorgt der demographische Wandel. Die gesetzliche Rente wird künftig lediglich einen Grundschutz bieten. Ergänzende private Altersvorsorge wie mit der Riester-Rente ist unerlässlich.
Da die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert wird, spart man nicht für die eigene Rente, sondern man zahlt heute für die jetzigen Rentner, während in einigen Jahren die Arbeitnehmer, Arbeiter und teils die Selbstständigen für die späteren Rentner zahlen werden. Der Beitrag, den man für die Rentenversicherung zahlen muss, ist abhängig vom Einkommen. Dabei wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitnehmer, zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge direkt an die Rentenversicherung zu zahlen.
Die gesetzliche Rente soll langfristig drastisch sinken: Bis zum Jahr 2030 wird sie nur noch ca. 40 Prozent des Bruttolohnes betragen. Derzeit liege das Rentenniveau bei 48 Prozent des Brutto-Durchschnittslohnes.

Das „3-Schichten-Modell" der Altersvorsorge
Die individuelle Vorsorge bestimmt Ihre Zukunft!
Die grundlegende Altersvorsorge spiegelt sich in der Basisversorgung mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen wider. Gemeinsam ist diesen Produkten, dass aus ihnen begründete Ansprüche im Regelfall nicht übertragbar, veräußerbar, vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen. Zu der Basisversorgung zählt seit dem Jahre 2005 auch die mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente - Rürup-Rente. Die Beiträge in die Rürup-Rente werden staatlich gefördert und wirken als Sonderabzug direkt steuermindernd.
Eine weitere Säule der Altersvorsorge stellt die betriebliche Altersvorsorge dar, die im Betriebsrentengesetz (Betr.AVG) geregelt ist. Die betriebliche Altersvorsorge wird als steuerbegünstigtes Modell der Unterstützungskasse, Direktzusage, als geförderte Direktversicherung, als Pensionskasse oder Pensionsfonds vom Arbeitgeber angeboten. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung weisen eine hohe Rentabilität durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse auf und es existiert ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung zur Sicherung der Altersvorsorge für den Arbeitnehmer.
Zu der so genannten privaten Altersvorsorge zählt zum Beispiel die Riester-Rente als Zusatzversorgung. Die Riester-Rente wird über staatliche Zulagen und steuerliche Begünstigungen vom Staat her gefördert. Privat kann über diverse Kapitalanlage- und Vorsorgeprodukte zusätzlich in die Altersvorsorge investiert werden. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung ebenso wie die private Rentenversicherung und die Fondssparpläne. Diese Anlageprodukte können für den mittelfristigen Vermögensaufbau einzeln gesehen werden, oder aber in Verbindung mit der Altersvorsorge.
In der Altersvorsorgeplanung sollte ebenfalls die private Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Die Versicherungsleistung ist eine Rente, die als eine Art Ersatz-Gehalt ausbezahlt wird, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Da die staatliche Berufsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente) vom Gesetzgeber her eingeschränkt ist, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der generellen Altersvorsorge eingeplant werden. Ansonsten werden bei einer Berufsunfähigkeit lediglich die staatlichen Leistungen der gesetzlichen Absicherung ausgezahlt.
Steuerrechtlich besteht der Unterschied darin, dass Kapitalanlageprodukte vom Staat her keine steuerliche Förderung erhalten. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
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